f) Nach dem Gesagten konnten die Beschwerdeführenden die Darstellungen der Beschwerdegegnerschaft zur Entstehungsgeschichte des ostseigen Vorbaus nicht entkräften. Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführenden stellte die Beschwerdegegnerschaft die Entstehungsgeschichte des ostseitigen Vorbaus glaubhaft dar. Besonders die Rechnung der Firma Q.________ vom 4. August 1979, der Handskizzenplan vom 1. September 2003 im Massstab 1:50 sowie die Offerte der Bauunternehmung R.________ vom 10. September 2003 belegen dies.34 Darauf ist nachfolgend abzustellen. Weshalb diese Unterlagen der Beschwerdegegnerschaft falsch sein sollten ist nicht schlüssig.