Diese Projektpläne wurden von der Gemeinde akzeptiert. Diese erteilte gestützt darauf mit Bauentscheid vom 31. August 1998 die Bewilligung für den Fenstereinbau und die Balkonerweiterung im Dachgeschoss. Wann die kopierten Fassadenpläne, die der Beschwerdegegnerschaft für die handschriftlichen Änderungen verwendete, gezeichnet worden sind, geht aus den Projektplänen jedoch nicht hervor. Zudem widersprechen die Projektpläne den Darstellungsregeln für die Planbearbeitung.33 Sie weisen keine Planidentifikationsmerkmale auf, weshalb ihnen bei der Entstehungsgeschichte des ostseitigen Anbaus keine Beweiskraft zukommt.