Es fehlt auf diesen Plänen unter anderem die Objektbezeichnung, das Zeichnungsdatum, die Plannummer, der Massstab, der Änderungsindex, der Name des Planverfassers, die Felder für das Visum des Planerstellers usw. In diese Projektpläne zeichnete die Beschwerdegegnerschaft im Jahr 1998 den geplanten Fenstereinbau und die Balkonerweiterung im Dachgeschoss handschriftlich ein. Die handschriftlichen Änderungen datierte die Beschwerdegegnerschaft mit dem 18. August 1998. Diese Projektpläne wurden von der Gemeinde akzeptiert.