31 Vgl. Register 6 der Vorakten der Gemeinde Sigriswil RA Nr. 110/2018/77 15 Projektpläne zur Baubewilligung vom 31. August 1998 würden beweisen, dass im Zeitpunkt der Baubewilligung, d.h. im Jahr 1998, an der gesamten Ostseite des Wohnhauses keine Balkone, kein Erweiterungsbau, keine angebaute betonierte Terrasse, keine betonierte Decke oder Ähnliches vorhanden oder beantragt waren. Weiter bestreiten die Beschwerdeführenden alle Beilagen, die die Beschwerdegegnerschaft mit ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Juli 2018 einreichten.