j) Bei diesem Ergebnis kann die Frage offen gelassen werden, ob dem Vorsorgeprinzip genĂ¼gend Rechnung getragen wurde. 5. Ostseitiger Hauseingang a) Umstritten ist vorab die Entstehungsgeschichte des ostseitigen Hauseingangs zum bestehenden Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft.