_ nicht einhält. Ein gültiges Näherbaurecht der Eigentümerschaft liegt nicht vor und auch die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Grenzabstand sind nicht gegeben. Die Baubewilligung vom 7. Mai 2018 der Gemeinde Sigriswil für die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe hält somit einer Rechtskontrolle nicht stand. Die Baubewilligung der Gemeinde Sigriswil für die geplante Luft- Wasser-Wärmepumpe ist aufzuheben. Dem Baugesuch vom 24. November 2017 für das Erstellen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wird deshalb der Bauabschlag erteilt. In diesem Punkt ist die Beschwerde gutzuheissen.