g) In den Akten findet sich ein Lärmschutznachweis vom 16. November 2017, der von der Firma P.________ verfasst wurde. Die darin enthaltene Angabe zum Schallleistungspegel 25 Art. 39 Abs. 3 LSV; siehe dazu auch Vollzugshilfe Luft/Wasser-Wärmepumpen vom 20. September 2018 des Cercle Bruit Ziffer 2.3 abrufbar unter Rubrik Vollzugsordner / Ziffer 6 Industrie- und Gewerbelärm / Ziffer 6.21 Wärmepumpen RA Nr. 110/2018/77 12