Massgeblich bei der Berechnung der "Vorsorgewerte" des beco ist der Schalldruckpegel LpA, da ein Dauerbetrieb unter Volllast angenommen wird, weshalb keine Pegelkorrekturen zu berücksichtigen sind. Ob die unterhalb der Planungswerte liegenden sog. "Vorsorgewerte" des beco eingehalten sind, bestimmt sich deshalb gemäss dem Lärmschutznachweis nicht nach dem Beurteilungspegel Lr, wovon die Beschwerdeführenden fälschlicherweise ausgehen, sondern nach dem Schalldruckpegels LpA am Empfangsort.