Mit Blick auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist zudem Folgendes klarzustellen: Wie ausgeführt, ist zwischen den Planungswerten gemäss LSV und den "Vorsorgewerten" des beco zu unterscheiden. Massgeblich bei der Berechnung der "Vorsorgewerte" des beco ist der Schalldruckpegel LpA, da ein Dauerbetrieb unter Volllast angenommen wird, weshalb keine Pegelkorrekturen zu berücksichtigen sind.