b) Die Beschwerdegegnerschaft vertritt die Auffassung, die geplante Luft-Wasser- Wärmepumpe halte die massgeblichen Vorschriften ein. Zudem würde die Anlage im Sommer und im Winter tagsüber selten in Betrieb stehen, weil ein Grossteil des Warm- und Heizungswassers durch die grosse Photovoltaikanlage erwärmt werde. Zudem habe das beco im Fachbericht vom 7. Dezember 2017 und der Stellungnahme vom 29. Januar 2018 festgehalten, dass die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe die massgeblichen Lärmwerte einhalte und der Standort richtig gewählt worden sei.