15 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 26-27 N. 5 RA Nr. 110/2018/77 9 g) Aus dem Gesagten folgt, dass für die Unterschreitung des kleinen Grenzabstands weder ein gültiges Näherbaurecht besteht noch eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könnte. Die Beschwerde ist in diesem Punkt begründet. 4. Lärmimmissionen der Luft-Wasser-Wärmepumpe