Dies deckt sich mit der Aussage der Beschwerdegegnerschaft in der Beschwerdeantwort vom 5. Juli 2018. Darin hielt sie fest, dass beim geplanten Wärmepumpenstandort eine nachträgliche Dämmung der Nordfassade in einer Dämmstärke von ca. 20 cm möglich bleiben soll. Schliesslich ist dem bewilligten Grundrissplan und dem technischen Datenblatt zur geplanten Wärmepumpe zu entnehmen, dass die Tiefe der Ausseneinheit 0.50 m misst.10 Die Distanz zwischen der Aussenkante der Luft-Wasser- 6 Baureglement der Einwohnergemeinde Sigriswil vom 22. Juni 1996 (genehmigt durch das AGR am 20. April