3. In ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Juli 2018 bittet die Beschwerdegegnerschaft, die geplante Wärmepumpe sei zu bewilligen. Zudem verlangt sie, es sei die Forderung der Beschwerdeführenden, den ostseitigen Anbau abzureissen, getrennt vom Baubewilligungsverfahren für die Wärmepumpe zu behandeln. Sie bringen ausserdem vor, die baulichen Veränderungen beim ostseitigen Hauseingang seien verjährt. Sinngemäss beantragen sie damit die Abweisung der Beschwerde. 4. Die Gemeinde Sigriswil schliesst in der Stellungnahme vom 16. Juli 2018 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.