Sie beantragen: "- die Baubewilligung bzgl. der Wärmepumpe gemäss Situationsplan und dem Grundrissplan, datiert mit 11.12.2017, beide mit Eingangsstempel der Bauabteilung vom 12.12.2017, aufzuheben und für das geplante Projekt der Wärmepumpe den Bauabschlag zu erteilen, - die Baubewilligung bzgl. "Einwanden eines unbeheizten Windfangs (nachträgliches Baugesuch)" – wie es in dem Bauentscheid nichtzutreffend genannt wird – aufzuheben und den Bauabschlag zu erteilen." Ausserdem machen die Beschwerdeführenden geltend, die Baupolizei der Gemeinde Sigriswil sei für den Abriss des Erweiterungsbaus verantwortlich.