In der Einsprache forderten sie ausserdem den Abriss des ostseitigen Erweiterungsbaus, der der Beschwerdegegnerschaft als Hauseingang zu ihrem Einfamilienhaus dient. In der Folge reichte die Beschwerdegegnerschaft für das Einwanden des ostseitigen Erweiterungsbaus ein nachträgliches Baugesuch ein. Die Gemeinde prüfte die Bewilligungsfähigkeit der geplanten Wärmepumpe und das Einwanden des Erweiterungsbaus im gleichen Verfahren. Mit Bauentscheid vom 7. Mai 2018 erteilte die Gemeinde Sigriswil die Baubewilligung für die aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe und für das Einwanden des Erweiterungsbaus.