4. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'300.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'035.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Belp, Abteilung Bau, mit Beilagen gemäss Ziff. 3, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier