- Aufgrund der geänderten Zimmerzahl (Verzicht auf das bisherige Gästezimmer) ist wohl ein neuer Amtsbericht über die Befreiung von der Schutzraumbaupflicht und eine neue Festlegung des Ersatzbetrages erforderlich. - Aufgrund des neuen Wohnhauses wird ein neuer energietechnischer Massnahmenausweis einzufordern und zu prüfen sein. - Es ist abzuklären, ob aufgrund der Änderung der Flächen und der Vorplatzbereiche (Hartbelag statt Kiesgrundlage) die Grundstücksentwässerung neu geprüft werden muss und ob ein neuer oder ergänzender Amtsbericht zum Gewässerschutz bzw. eine neue Gewässerschutzbewilligung nötig ist.