12 Raumplanungsverordnung des Bundesrats vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1). RA Nr. 110/2018/76 9 der Gemeinde vereinbar ist. Es empfiehlt sich, für diese ästhetische Beurteilung bei der bereits involvierten OLK einen weiteren Bericht einzuholen. - Aufgrund der Änderungen der Geschosseinteilungen und der Zugänge ist ein neuer oder angepasster Fachbericht Brandschutz einzuholen.