- Das Bauvorhaben liegt in der Landwirtschaftszone und grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet. Mit der Projektänderung hat sich das Erscheinungsbild des Wohnhauses komplett geändert. Die Scheune ist zudem leicht abgedreht und höher positioniert worden, bei den Vorplatzbereichen ist statt einer Kiesgrundlage ein Hartbelag vorgesehen. Es wird zu prüfen sein, ob das geänderte Vorhaben – vorab mit Blick auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet – mit den Gestaltungsvorschriften 11 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).