- Bei der Prüfung der Projektänderung wird abzuklären sein, ob eine neue Publikation oder die Bekanntmachung an neu betroffene Nachbarn unter Gewährung der ordentlichen Einsprachemöglichkeiten zu erfolgen hat. Eine Publikation hat zu erfolgen, wenn öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen durch die Veränderungen zusätzlich betroffen sind (Art. 43 Abs. 2 BewD). Aufgrund des komplett neuen Wohnhauses, der angepassten Umgebungsgestaltung und der höheren Positionierung des Stalles scheint dies nicht ausgeschlossen.