a) Der Beschwerdegegner reichte im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens zwei Projektänderungen ein. Mit Projektänderung I vom 3. Oktober 2018 nahm er Anpassungen am Wohnhaus vor (Reduktion der Aufschüttungen und damit Tieferlegung des Hauses, Anpassungen in konstruktiven und gestalterischen Details). Mit Projektänderung II vom 4. März 2019 sieht der Beschwerdegegner ein komplett neues Wohnhaus mit anderen Massen, anderer Raumaufteilung, anderer Ausrichtung und völlig neuem Erscheinungsbild vor. Zusätzlich soll die Scheune neu leicht anders positioniert werden; sie befindet sich nicht mehr in paralleler Ausrichtung zum E.________weg.