7 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N. 17 mit Hinweisen. RA Nr. 110/2018/76 6 Beschwerdebefugnis der weiteren Einsprechenden abzuklären. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Legitimation in einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren nachgewiesen werden müsste. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden ist damit einzutreten. 2. Projektänderungen