Mit Verfügung vom 26. Oktober 2018 erhielt der Beschwerdegegner Gelegenheit, sich zur Frage zu äussern, ob er am Bauvorhaben unverändert festhalten oder eine Projektänderung einreichen wolle. Nach zweimaliger Fristerstreckung reichte der Beschwerdegegner am 1. März 2019 eine weitere Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 20./21./22./28. Februar 2019, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 4. März 2019, im Folgenden: Projektänderung II).