5. Die OLK nahm mit Bericht vom 6. September 2018 zum Vorhaben Stellung und kam zum Schluss, dass dem Vorhaben aus ihrer Sicht aufgrund der nicht befriedigenden Einbindung des Wohnhauses in das bestehende Terrain nicht zugestimmt werden kann. Am 3. Oktober 2018 reichte der Beschwerdegegner aufgrund der Einwände der OLK eine Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 1. Oktober 2018, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 3. Oktober 2018, im Folgenden: Projektänderung I). Die OLK nahm mit Bericht vom 23. Oktober 2018 zum geänderten Projekt Stellung.