4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 11. Juli 2018 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Das AGR stellt mit Eingabe vom 13. Juli 2018 ebenfalls den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2018/76 3