Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hielt mit Verfügung vom 16. April 2018 fest, das Bauvorhaben sei zonenkonform. Mit Gesamtentscheid vom 15. Mai 2018 erteilte die Gemeinde Belp die Baubewilligung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. Juni 2018 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Mai 2018 und die Rückweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz. Dabei machen sie insbesondere geltend, die vorgenommene Standortevaluation genüge den Anforderungen des Bundesrechts nicht.