2. Am 12. Oktober 2017 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Belp ein neues Baugesuch für sein Bauvorhaben an anderem Standort ein. Der ersuchte Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung mit einer Viehscheune für Mutterkuhhaltung und einem Wohnhaus befindet sich ebenfalls auf der Parzelle Belp Grundbuchblatt Nr. E.________ in der Landwirtschaftszone, gut 150 Meter östlich vom ursprünglich geplanten Standort. Südlich der Parzelle erstreckt sich ein Landschaftsschutzgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.