Nr. E.________ in der Landwirtschaftszone. Gegen diesen Entscheid erhob die H.________ Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Nach einem Augenschein unter Beizug von Vertretern der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) teilte der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 30. August 2017 mit, dass die Standortfrage in Zusammenarbeit mit der H.________ überarbeitet und optimiert werde. Gestützt auf sein Gesuch sistierte die BVE dieses Beschwerdeverfahren (RA Nr. 110/2017/4) mit Verfügung vom 6. Juli 2017. Dieses Verfahren ist nach wie vor sistiert.