c) Vorliegend reichte der Beschwerdeführer bereits am 13. Juni 2014 ein identisches nachträgliches Baugesuch ein. Dieses umfasste – wie das aktuelle Baugesuch vom 30. April 2018 – neben dem Einbau einer Wohnung in eine bestehende Remise mit Schnitzerwerkstatt auch bereits die Entfernung des Öltanks. Letztere fehlte zwar in der Umschreibung des Bauvorhabens im Baugesuch, ist jedoch in den vom Beschwerdeführer damals eingereichten, massgebenden Plänen ebenfalls schon enthalten und war damit auch schon Teil des ersten Baugesuchs.