1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). RA Nr. 110/2018/75 3 Mit Verfügung vom 15. Mai 2018 verweigerte das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erneut und hielt zudem fest, das Wiederherstellungsverfahren sei durch die Baubewilligungsbehörde weiterzuführen. Mit Entscheid vom 17. Mai 2018 trat die Gemeinde auf das Baugesuch vom 30. April 2018 nicht ein, gestützt auf Art. 18 Abs. 4 BewD2 und die Verweigerung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG.