1. Mit Schreiben vom 11. Februar 2010 teilte die Gemeinde Saanen dem Beschwerdeführer mit, dass man in seinem Gebäude an der B.________ auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. C.________ über der bestehenden Garage eine nicht bewilligte Wohnnutzung festgestellt habe. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Nach diverser Korrespondenz reichte der Beschwerdeführer am 13. Juni 2014 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Einbau einer Wohnung in eine bestehende Remise mit Schnitzerwerkstatt auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.