3. Die Beschwerdeführenden haben den Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'360.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. RA Nr. 110/2018/74 23 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt K.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Muri bei Bern, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor