Dabei ist auch von Bedeutung, wie die Gemeinde die Gemeindevorschrift in der Praxis verstanden und gehandhabt hat.28 Die Vorschrift über Flachdachbauten (Art. 37) ist Teil des Kapitels C "Baupolizeiliche Vorschriften", zu der die Bauweise (Ziffer 1), die Grünflächenziffer (Ziffer 2), die Bauabstände (Ziffer 3), die Baugestaltung (Ziffer 4), die Flachdachbauten (Ziffer 5) und Vorschriften zur Energie gehören.