Bei der Überbauung Q.________weg 11, 14 und 15 ist der Alignementsplan demnach angewendet worden. Eine ständige Praxis, den Alignementsplan Halden nicht anzuwenden, ist somit bei den Neubauten am N.________weg 5 und Q.________weg 11, 14 und 15 nicht erwiesen. Von der Edition der vollständigen Bauakten dieser Bauvorhaben waren keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten. Auch ein Augenschein erübrigte sich. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.