der Überbauung Q.________weg 11, 14, 15 (ehemals Parzelle Nr. P.________) ist eine Abstandslinie zum Q.________weg hin eingezeichnet. Gemäss Alignementsplan Halden hätte der Q.________weg auf 5 m verbreitert werden müssen. Die südseitige Baulinie zum Q.________weg ist im Alignementsplan mit 4,5 m angegeben. Die Abstandslinie auf der (nicht ganz massstabgetreuen) Fotokopie entspricht etwa diesem Wert. Im unteren Teil der Parzelle ist zum Y.________weg ebenfalls eine Abstandslinie eingezeichnet. Der Abstand zum Y.________weg entspricht etwa der Baulinie von 4 m. Bei der Überbauung Q.________weg 11, 14 und 15 ist der Alignementsplan demnach angewendet worden.