Im Erläuterungsbericht zur Nutzungsplanungsteilrevision führte die Gemeinde aus, "die Schwierigkeit im Umgang mit dem Planwerk der Baulinienpläne [liegt] darin, dass im Laufe der Zeit weitere Pläne in Form von ÜOs oder Zonenplan- und Baureglementsänderungen erlassen wurden, ohne dass die jeweils betroffenen Baulinienpläne abgelöst (aufgehoben) oder nachgeführt worden wären. Der Handlungsbedarf ergibt sich darüber hinaus aus dem Umstand, dass sich oftmals der Zweck der Baulinienpläne "überlebt" hat und die Arealerschliessung fallweise nicht durch