c) Im Erläuterungsbericht zur Nutzungsplanungsteilrevision führte die Gemeinde aus, "die Schwierigkeit im Umgang mit dem Planwerk der Baulinienpläne [liegt] darin, dass im Laufe der Zeit weitere Pläne in Form von ÜOs oder Zonenplan- und Baureglementsänderungen erlassen wurden, ohne dass die jeweils betroffenen Baulinienpläne abgelöst (aufgehoben) oder nachgeführt worden wären.