d) Aus den Ausführungen der Gemeinde ergibt sich, dass in Bezug auf die Alignementspläne zwar ein Revisionsbedarf besteht und die Pläne aufgehoben werden sollen. Der Handlungsbedarf liegt aber nicht darin, dass die Baulinien einen falschen Abstand gegenüber der Strasse festlegen würden, sondern insbesondere in der Unübersichtlichkeit und teilweise fehlenden Aktualisierung des Planwerks (vgl. dazu Erwägung 6 c). Zudem ist die bauliche Entwicklung teilweise anders verlaufen als vorausgesehen, was zu Widersprüchen zwischen Plan und Wirklichkeit geführt hat.23 Auch die Beschwerdeführenden weisen auf abweichende bauliche Entwicklungen im Quartier hin.