c) Die Strassenbreite und der Verlauf des N.________wegs wurden seit 1956 unbestritten nicht verändert. Die im Alignementsplan von 1956 vorgesehene Verbindung des N.________wegs mit dem Q.________weg wurde nicht erstellt. Insofern haben sich die tatsächlichen Verhältnisse seit 1956 nicht geändert. Ob die damals geplante Strassenverbindung objektiv betrachtet nicht mehr realisiert werden könnte, steht nicht fest, aber offenbar besteht dafür kein Bedarf mehr.