Voraussetzung ist, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse oder die gesetzlichen Voraussetzungen seit Annahme des Plans in einer Weise geändert haben, die den Plan nicht mehr rechtmässig erscheinen lassen und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der auferlegten Nutzungsbeschränkungen nicht mehr rechtfertigen. Es müssen erhebliche Veränderungen eingetreten sein, die es rechtfertigen, eine Überprüfung des Plans vorzunehmen. In einem zweiten Schritt ist zu beurteilen, ob der Plan geändert werden muss.18