Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Aarwilweg, unterer Teil des Kriegliwegs, Ammannstrasse) wurden bei allen Strassen dieses grossen Gebiets (Aarwil bis Rubigen) beidseitig Baulinien erlassen. Aus welchen Gründen bei den drei erwähnten Strassen keine Baulinien festgelegt wurden, ist vorliegend unerheblich.