c) Der Alignementsplan Halden mit Sonderbauvorschriften definierte erstmals den Schutz des Haldengebiets entlang der Aare. Die Sonderbauvorschriften enthalten denn auch ausschliesslich Regelungen zur Hangbaulinie und der Grün- und Landschaftsschutzzone. Andererseits wurde mit dem Alignementsplan Halden das Quartier neu beplant. Das Strassennetz wurde festgelegt und Baulinien definiert. Wie oben dargelegt bestand dafür eine gesetzliche Grundlage. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Aarwilweg, unterer Teil des Kriegliwegs, Ammannstrasse) wurden bei allen Strassen dieses grossen Gebiets (Aarwil bis Rubigen) beidseitig Baulinien erlassen.