städtebaulich ordnet sie den Verlauf der Gebäudefluchten längs Strassen oder die Stellung der Gebäude zur Strasse; sie schützt die Verkehrsteilnehmer vor Gefährdungen aus anliegenden Gebäuden und gewährleistet die Verkehrsübersicht, namentlich an Einmündungen und bei gebogenem Strassenverlauf; sie vermindert mit dem vorgeschriebenen Bauabstand die nachteiligen Einwirkungen des Strassenverkehrs auf die Anstösser und übernimmt die Funktion des Grenzabstand und des Gebäudeabstandes für die sich über die Strasse hinweg gegenüberliegenden Bauten.16