a) Als der Alignementsplan Halden erlassen wurde, waren das Alignementsgesetz von 189414 und das Baureglement der Gemeinde Muri von 192815 in Kraft. Das Alignementsgesetz räumte den Gemeinden die Befugnis ein, für ihr ganzes Gebiet oder für Teile desselben Alignementspläne und Baupolizeivorschriften mit allgemeiner Verbindlichkeit aufzustellen. Gemäss Art.