2017 erst zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt worden und habe daher noch keine Vorwirkung. Der Alignementsplan Halden sei daher nach wie vor gültig und verbindlich. In Zusammenhang mit der Aufhebung der Alignementspläne sei vorgesehen, im neuen Richtplan Verkehr den N.________weg bei der kommunalen Festlegung als Erschliessungsstrasse (ES) und somit als Detailerschliessung einzureihen.