Der Strassenraum am N.________weg werde als Erschliessungsstrasse genutzt und die im Alignementsplan Halden vorgesehene Baulinie von 4 m zur Strasse hin erweise sich auch heute noch als sachgerecht. Mit diesen Mindestabständen könnten die öffentlichen Anliegen (Freihaltebedürfnis, Verkehrs- und Personensicherheit) gesichert werden. Aufgrund der Verkehrszunahme und höheren Wohndichte seien diese Interessen sogar gewichtiger als im Zeitpunkt der Schaffung des Alignementsplans. Die nachbarrechtlichen Grenzabstände könnten unter Umständen unterschritten oder überhaupt nicht eingehalten werden. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit bestünden wichtige öffentliche Interessen an der Einhaltung des