10 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 110/2018/74 7 ebenso wie das betroffene Stück des Q.________wegs. Die tatsächlichen Verhältnisse stünden nicht mehr im Einklang mit den damaligen Planungszielen. Auch an anderen Orten des Quartiers sei die bauliche Entwicklung nicht gemäss Alignementsplan Halden erfolgt. Es bestehe ein erheblicher Widerspruch zwischen dem Alignementsplan Halden und der Wirklichkeit.