2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtbauentscheid vom 8. Mai 2018 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Ausserdem bat es die Gemeinde, die Baureglemente bis 1911 einzureichen.