Dies gilt umso mehr, als beim Linksabbiegen zusätzlich eine Schutzinsel umfahren werden muss und es an dieser Stelle regelmässig zu Unfällen kommt.38 Selbst der Beschwerdeführer hat sich anlässlich eines Einigungsgesprächs dahingehend geäussert, die Ausfahrt sei – selbst nach den vom Strasseninspektorat geforderten Anpassungen – sehr gefährlich.39 Eine südseitige Erschliessung über den D.________strasse erscheint vorliegend grundsätzlich möglich, auch wenn die Verkehrssicherheit noch geprüft werden muss und vorgängig weitere Schritte nötig sind, da sie über fremden Grund führt.40 Die Nichterteilung des Strassenanschluss bzw. der Bauabschlag erweisen sich daher auch als verhältnismässig.