h) Zusammengefasst steht fest, dass die geplante Ausfahrt auf die Kantonsstrasse das erforderliche Sichtfeld deutlich nicht einhält und damit eine Verkehrsgefährdung bewirken würde. Dies gilt umso mehr, als beim Linksabbiegen zusätzlich eine Schutzinsel umfahren werden muss und es an dieser Stelle regelmässig zu Unfällen kommt.38 Selbst der Beschwerdeführer hat sich anlässlich eines Einigungsgesprächs dahingehend geäussert, die Ausfahrt sei – selbst nach den vom Strasseninspektorat geforderten Anpassungen – sehr gefährlich.39